Zusammenfassung des Urteils OG 1995 30: Obergericht
Die Klage von S.________ gegen X.________ wurde zurückgezogen, da die Parteien eine Einigung erzielt haben. Die Gerichtskosten wurden nicht erhoben, und es wurden keine weiteren Kosten zugesprochen. Die Richterin, Mme Di Ferro Demierre, hat entschieden, dass der Fall vom Gerichtsregister gestrichen wird.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | OG 1995 30 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Gesamtobergericht |
Datum: | 05.12.1995 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | §§ 123 ZPO und 271 StPO. Weisung betreffend Einholen von Kostenvorschüssen von Gemeinwesen. |
Schlagwörter : | Gemeinwesen; Kosten; Entsprechend; Widerkläger; Privatkläger; Kostenvorschüsse; Sinne; Einholung; Kostenvorschusses; Expertisenkosten; Abschluss; Verfahrens; Rechtsöffnungsverfahren; Rechnung; Anspruch; Ersatz |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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